Anwalt für Kunst­recht in Frankfurt

Unsere Kanzlei berät und vertritt Galerien, Auktionshäuser und Sammler im In- und Ausland auf allen Gebieten des Kunstrechts. Hierbei ist von Vorteil, dass neben der juristischen, auch die kunst­historische Ausbildung eingebracht werden kann. Das Empfinden und Fachwissen über die Wertigkeiten sowie der Befindlichkeiten der Eigentümer, Besitzer und Aussteller der Kunstwerke macht unsere Beratung und Expertise zu einer angenehmen und zielführenden Kooperation.


Unsere Schwerpunkte, sind hierbei insbesondere diese Bereichen:

  • Internationaler Kunsthandel 
  • Beratung beim Erwerb oder Verkauf von Kunstwerken. 
  • Kaufrecht, Sachenrecht, Sachmängelgewährleistungsrecht, wie etwa bei Fälschungen. Beratung und Vertretung bei Rückgabeverlangen von ehemals gestohlenen oder enteigneten Kunstwerken, wie Raubkunst.
  • Kunstversteigerungsrecht: Erstellen und Prüfung von Versteigerungsbedingungen; Rücktritt vom Versteigerungsvertrag 
  • Kunstversicherungsrecht
  • Vererbung oder Schenkungen von Kunstgegenständen und Kunstsammlungen. Einbringen von Kunstsammlungen in Stiftungen oder ähnliche Institute.
  • Museumsverträge, Kunstverleihverträge, Galerie- Kaufverträge





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